AGB

Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen

 

I.   Geltungsbereich und Vertragspartner

(1)      Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB).  Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.

(2)      Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber) und der Weisert + Daur GmbH & Co. KG (nachfolgend: Auftragnehmer).

(3)      Der Auftraggeber ist Verbraucher, wenn er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Auftraggeber ist Unternehmer, wenn er bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

II.   Angebot und Vertragsschluss

(1)      Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber, welche durch Anklicken des Buttons  „Jetzt kaufen“ ausgelöst wird.

(2)      Der Auftragnehmer schickt daraufhin dem Auftraggeber eine automatische Empfangsbestätigung mit dem Betreff „Bestätigung deiner Bestellung bei Flaschenträger“ per  E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Auftraggebers nochmals aufgeführt wird und die der Auftraggeber über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die Bestellung des Auftraggeber (1) stellt hierbei das Angebot zum Vertragsschluss mit dem jeweiligen Inhalt des Warenkorbs dar. Die Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) stellt die Annahme des Angebots durch den Auftragnehmer dar. In dieser wird der Inhalt der Bestellung zusammengefasst. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt.

(3)      Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

III.   Lieferung

(1)      Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.

(2)      Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Auftragnehmer liefert nur an Auftraggeber, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können:

Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Litauen, Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Irland, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, United Kingdom, Zypern, Österreich.

 

IV.   Preise; Versandkosten; Zollgebühren

(1)      Bestellungen werden zu dem in der Waren- und Leistungsbeschreibung angegebenen Preis ausgeführt. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatz­steuer und sonstige Preisbestandteile.  Nicht enthalten sind die Kosten des Versands; diese trägt der Auftraggeber. Eine Information zu Versandkosten erfolgt in der Waren- bzw. Leistungsbeschreibung. Die konkret anfallenden Versandkosten werden bei Aufruf des Warenkorbs und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung angezeigt und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2)      Fallen Zollgebühren an, trägt diese der Auftraggeber.

 

V.   Eigentumsvorbehalt

(1)      Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

VII.   Zahlung

(1)      Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels eines bei Beginn des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsmittels. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

 

VII.    Zurückbehaltung

(1)      Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, sofern sein fälliger Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

VIII.   Gewährleistung

(1)      Ist die Leistung bzw. die gelieferte Ware mangelhaft, gelten die gesetzlichen Gewährleistungs­vorschriften.

 

IX.   Haftung und Entschädigung

(1)      Für Pflichtverletzungen aller Art haftet der Auftragnehmer nur dann auf Schadensersatz, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Für vertragstypische Schäden, die dem Vertragspartner in Folge einer vom Auftragnehmer verübten wesentlichen Vertragsverletzung entstanden sind, haftet der Auftragnehmer auch dann, wenn ihm lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht in dem vorgenannten Sinn ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf und vertraut.

(2)      Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind oder für Mehraufwendungen in der Abwicklung, die durch eine Verbringung des Auftragsgegenstandes an einen anderen Ort entstehen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten hingegen nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Sie gelten ebenfalls nicht für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3)      Gegenüber Unternehmen haftet der Auftragnehmer im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den infolge Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstandenen vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unternehmern gegenüber ist die Haftung des Auftragnehmers für Schäden auf das 2-fache des Bestellwertes beschränkt.

 

X.   Virenschutz; Datensicherung

(1)      Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

(2)      Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.

 

XI.   Datenlöschung; Archivierung; Versicherung

(1)      Soweit einer Löschung nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, werden die dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelten und beim Auftragnehmer gespeicherten Daten des Auftraggebers nach Vertragserfüllung gelöscht, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer ihre Archivierung gem. Abs. 2.

(2)      Die übermittelten Daten, Datenträger und ähnlichen Materialien sowie Zwischenerzeugnisse werden, soweit sie keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden, so hat dies bei fehlender gesonderter Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

 

XII.   Rechte Dritter

(1)        Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z. B. Urheber-, Kennzeichen-oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt und er allen ihm obliegenden Sorgfalts- und Prüfungspflichten nachgekommen ist.

 

XIII.   Erfüllungsort; Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1)      Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.

(2)      Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers.

(3)      Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

XIV.   Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

(1)      Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

(2)      Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.